Brennstoffeinkauf - Umsatzsteuer

Neuer Umsatzsteuersatz für Lieferungen ab 1. 1. 2016

Im Zuge der Steuerreform 2015 / 2016 wurde der Umsatzsteuersatz für Brennholz auf 13 % angehoben. Somit ist bei Gutschriftabrechnungen künftig für alle Lieferanten der Umsatzsteuersatz von 13 % anzuwenden.

Für nicht buchführungspflichtige ("pauschalierte") Land- und Forstwirte erhöht sich der Steuersatz von 12 % auf 13 %.

Bei buchführungspflichtigen Landwirten und freiwillig der Regelbesteuerung unterliegenden Landwirten ("Optierer") erhöht sich der Steuersatz von 10 % auf 13 %. In diesen Fällen ist auf der Abrechnung zwingend die UID - Nummer des liefernden Unternehmers anzugeben.

Die Erhöhung des Steuersatzes gilt für Lieferungen ab dem 1. Jänner 2016. Lieferungen aus dem Jahr 2015 die erst 2016 abgerechnet werden, sind noch nach den alten Steuersätzen von 10 % bzw. 12 % abzurechnen.

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

https://www.lko.at

 

 

 

 

 

 

 

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