Energieabgabenvergütung Biomasseheizwerke
Energieabgabenvergütungsberechtigung von Biomasseheizwerken
Energieabgabenrückvergütung für Biomasseheizwerke war bis in das Jahr 2011 möglich. Ab 2011 wurde entschieden, daß Wärme kein körperliches Wirtschaftsgut darstellt und somit Heizwerke nicht berechtigt sind Energieabgabenrückvergütung zu beantragen.
Mit seiner aktuellen Entscheidung zur Energieabgabenvergütung wird der von der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung, wonach elektrische Energie, Wärme, Kälte und Wasserkraft deine körperlichen Wirtschaftsgüter darstellen, eine Absage erteilt.
Biomasseheizwerke haben Anspruch auf Energieabgabenvergütung, da ihr Schwerpunkt in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter besteht. Ein Antrag auf Energieabgabenrückvergütung ist innerhalb von fünf Jahren nach Ende des jeweiligen Wirtschaftsjahres beim für die Umsatzsteuer zuständigen Finanzamt zu stellen.
Weitere Informationen:
https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e1s1&dokumentId=15d3b7c7-1847-45d6-98a5-a346bf4d829e
